Kinderpornos heiss und frisch
„(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), 1. verbreitet 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stück im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Nunja, Kinderpornos sind bekanntlich ein sehr heißes Thema, welches die Gemüter seit Jahren erhitzt. Diesbezüglich hatte ich heute Abend ein recht interessantes Erlebnis per Jabber, in dem mir mein Chatpartner folgende Zeilen schrieb:
“Bzw. du hast hoffentlich auch schon brav anzeige gegen frau v.d.leyen wegen dem besitz und verbreitung von kipo bei der nächsten polizeidienststelle gestellt?
monatlichen nachfragen nach dem sachstand inkl. ich habe mein aktenzeichenguckst du hier:
http://www.thueringen.de/de/polizei/erfurt/kontakt/und füllst das aus und bei “anfrage” nimmste folgenden text:
Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen habn anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html ) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt.
Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
nach 14 tagen nimmste wieder das formular oder rufst an oder gehst da vorbei und fragst nach deinem aktenzeichen
die stellen zwar ein verfahren nach dem anderen ein - aber es geht um “die sache als” solches
und! dabei muss ich mich nicht auf der strasse mit geistig unterbelichteten polizisten befassen“
Ich bin ja nun weiß Gott nicht der Schlauste, habe nur 10 Klassen Polytechnische Oberschule absolviert und das auch noch im Schurkenstaat DDR. Aber irgendwie klingt mir das alles gar nicht so unlogisch, falls wir tatsächlich noch in einem Rechtsstaat leben sollten.
Weitere Infos zum Thema:



Juni 30th, 2009 22:02
Ist nicht schon das schildern in vorm von Worten verboten bezogen auf KiPo?
http://www.bundestag.de/dasparlament/2009/14/innenpolitik/24027119.html
“Ein Mädchen im Grundschulalter wird mit einem Besenstiel missbraucht. Ein Säugling hängt gefesselt von der Decke und wird vergewaltigt.” (Zitat aus dem Link oben)
Ich persönlich sehe das so wie im 2. Link unten beschrieben:
“Der Detailreichtum ihrer Schilderungen ist so nicht notwendig. Man kann sehr wohl über sexuellen Kindesmissbrauch reden, ohne Worte wie ‘zerfetzt’ oder ‘innere Blutungen’ zu benutzen…..”
http://ak-zensur.de/2009/05/spd-cdu.html